GENERAL-ORDER No. 73


 
 

Der preußische Kriegsberichtserstatter Justus Scheibert nahm im Jahre 1863 sieben Monate an den Feldzügen der Confederate States Army, insbesondere der "Army Of Northern Virginia" teil. Dabei bildete sich ein freundschaftliches Verhältnis zwischen ihm und den Generälen Robert E. Lee und J. E. B. Stuart. Viele Berichte und Bücher entstammen seiner Feder, belegt durch historisches Material aus seinem Privatbesitz (wovon heute leider ein großer Teil zerstört ist). Eines dieser Dokumente ist die General-Order No. 73 des Jahres 1863.

General R. E. Lee befand sich zu dieser Zeit mit seiner Armee an der Nordgrenze Virginias, um den Krieg in die Staaten des Nordens zu tragen. Der Feldzug wurde später unter dem Namen "Gettysburg-Kampagne" bekannt. Um der sinnlosen Zerstörung von Privateigentum, Plünderungen, Vergewaltigungen etc. Einhalt zu gebieten (wie sie für die Armeen des Nordens typisch waren), erließ der kommandierende General folgenden Befehl, der die Kriegsführung der Konföderierten aufs Beste darstellt und (von Ausnahmen abgesehen), die kriegsverbreche-rischen Anschuldigungen des Nordens negiert. Hierbei benutze ich die wörtliche Übersetzung Justus Scheiberts.
 
 

GENERAL-ORDER No. 73

Der kommandierende General glaubt, daß nichts die Armee und dadurch das ganze Volk mehr schädigen könnte als die Nachahmung der barbarischen Mißhandlung Unbewaffneter und Wehrloser und die nichtsnutzende Zerstörung von Privateigentum, welche den Weg des Feindes in unserem Land begleitet haben.

Solche Vorgänge entwürdigen nicht nur die Plünderer und alle, die mit ihnen verbunden sind, sondern sind auch verderblich für die Disziplin und für den Geist der Armee und wirken zerstörend auf das Endziel unserer gegenwärtigen Bewe-gung.

Es muß daran erinnert werden, daß wir nur Krieg gegen Bewaffnete führen und das wir nicht Rache nehmen können für die Unbillen, die unser Volk erduldet hat, ohne uns in den Augen aller derer zu erniedrigen, deren Abscheu durch die Grausamkeiten unserer Feinde erregt wurden ist, ohne IHN zu beleidigen, dem allein die Rache gehört, ohne dessen Gnade und Güte all unsere Anstrengungen vergeblich sind.

Der kommandierende General ermahnt deshalb die Truppe ernstlich, sich auf das Peinlichste jeder unnötigen und unnützen Zerstörung von Privateigentum zu ent-halten und macht die Offiziere dringend verantwortlich, all diejenigen, die gegen diese Order handeln, zu arretieren und zur summarischen Bestrafung zu bringen.

R. E. Lee, General